Flatrate Tax fürs Staatsfernsehen

Oberheimen liegt zwar wunderbar abgelegen – andere würden vielleicht sagen, am Arsch der Welt – doch selbstverständlich ist der zivilisatorische Fortschritt auch in unseren kleinen Weiler vorgedrungen, und wir geniessen es durchaus, via ADSL mit der Welt verbunden zu sein.

Lizenz: CC Twaize via Flickr

Was es bei uns allerdings nicht gibt und noch nie gegeben hat, ist Fernsehen. Vor rund 15 Jahren, als ich noch alleine wohnte, fasste ich eines Tages einen Entschluss, den ich bis heute nie bereut habe, nämlich die Wohngemeinschaft mit meiner TV-Kiste aufzulösen. Bei den Technischen Betrieben Weinfelden liess ich mir damals den Kabelanschluss versiegeln (gegen Gebühr), und selbstverständlich bezahle ich seither besten Gewissens auch keine Fernsehgebühren mehr. (Staatsradio konsumieren wir nach wie vor und bezahlen auch regelmässig die monatlich 13 Franken dafür; ein Betrag, den ich zwar für eher teuer, angesichts der Qualität der Nachrichten und der Radiosender im Allgemeinen aber für gerechtfertigt halte.)

Nun soll alles anders werden: Wie es aussieht, wird in Bern wohl eine Gesetzesvorlage verabschiedet werden, welche de facto so gut wie alle Einwohner einer Zwangsgebühr unterstellen wird; natürlich inklusive der üblichen kompromissbedingten Befreiung von Privilegierten (Kleingewerbler) und Nichtprivilegierten (Sozialbezüger), zu denen wir Mittelständler natürlich nicht gehören.

Ich finde die Zwangsgebühren unehrlich und auch unfair. Wenn man in Bern schon das Gefühl hat, auf das Staatsfernsehen nicht verzichten zu können, sollte man dieses konsequenterweise nicht mit „Gebühren“, sondern gleich mit Steuergeldern finanzieren. So käme wenigstens die Progression mit ins Spiel. Zwangsgebühren für alle hingegen kommen einer Flatrate Tax gleich.

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Eine Antwort zu Flatrate Tax fürs Staatsfernsehen

  1. Regula schreibt:

    Ich nehme mal an, dass du die „Wohngemeinschaft mit deiner TV-Kiste“ nicht wie auf dem Bild aufgelöst hast.

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